Fixstern oder Nachttischlampe?

In der Vorrede von Friedrich Hegels «Rechtsphilosophie» steht der Satz: «Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.» Max Horkheimer interpretiert diesen Satz so: «[Das] bedeutet, dass es [das Wirkliche, fl.] den Grad darstellt, in dem die Vernunft in einem gegebenen Zeitpunkt verwirklicht werden kann.»[1] Umgekehrt gilt in dieser Perspektive: Die herrschende Vernunft stellt den Grad dar, in dem das Wirkliche zu einem gegebenen Zeitpunkt vernünftig ist.

Vernunft wird also gedacht als flackernder Fixstern, dessen Licht die Wirklichkeit einmal mehr, einmal weniger erhellt – je nach klimatischen Bedingungen. Vernunft als konstante Lichtquelle, deren Licht jedoch dauernd in unterschiedlicher Stärke wahrgenommen wird.

Sobald ich – umgekehrt – den Anspruch habe, das, was «Vernunft» ist, als konstant starkes Licht zu erkennen, weil sie sich so als Nachttischlampe für die Bedürfnisse meines Alltags besser gebrauchen lässt, zerfällt dieses Licht widersprüchlich schillernd in alle Regenbogenfarben: Die Konsistenz des «Vernunft»-Begriffs zerfällt in konjunkturabhängige «Vernünfte». Die Summe all dieser «Vernünfte» wäre – projiziert in einen metaphysischen Raum – eine nicht mehr denkbare «Vernunft». Ein Göttliches in der säkularisierten Welt.

Während die erste Konzeption für gewisse Zeiten postulieren muss, dass die Vernunft weitgehend abhanden gekommen ist (zu fragen wäre: wohin?), postuliert die zweite Vernünftiges als Bandenerergie, allerdings zersplittert in widersprüchliche, unzusammenhängende «Vernünfte».

Dieser Perspektivewechsel bezeichnet, vermute ich, einen neuralgischen Punkt in der Diskussion zwischen Moderne und Postmoderne.

[1] Max Horkheimer: Gesammelte Schriften Bd. 14. Frankfurt am Main (Fischer) 1988, S. 231.

(01.05.1989, 03.07.1997; 08.10.2017; 15.06.2018)

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