Mit dem Auto schnell Zigaretten holen

Es gibt Autofahrten, die als Dienstleistung sozialen Charakter haben und insofern in irgendeiner Weise einem nicht-privaten Zweck dienen (hierzu rechne ich auch den berufsbedingten Pendlerverkehr). Die meisten Autofahrten jedoch dienen rein privaten Zwecken, sind also in diesem differenzierten Sinn «Privatverkehr».

Wer solchen «Privatverkehr» praktiziert, handelt nicht nach dem Kategorischen Imperativ von Kant[1], sondern nach einem anderen, der ungefähr lautet: «Handle nach der Maxime, deinen Willen auch dann durchzusetzen, wenn er dir schaden oder dich gar zerstören würde, würde er zum allgemeinen Gesetz erhoben.» Mitgemeint ist in dieser Formulierung: «Sorge deshalb stets dafür, dass möglichst wenige Menschen die Möglichkeit erhalten, nach der Maxime jenes Willens zu leben, den du zur Auslebung deiner persönlichen Freiheit in Anspruch nimmst.»

Darum verhalten sich jene, die die Möglichkeiten und Annehmlichkeiten dieses «Privatverkehrs» nutzen, antisozial. Alles andere ist Gewäsch.

[1] Die Formulierung des Kategorischen Imperativs findet sich im Buch «Grundlegung zur Metaphysik der Sitten» (1785) und lautet: «Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.» (Immanuel Kant: Werke Band 6. Darmstadt [Wissenschaftliche Buchgesellschaft] 1956, S. 51.)

(22.02.1993; 02.04.2001; 26.04.+01.05.2018)

v11.5