Das richtige Argument gegen Rassismus

Rassismus ist eine Form des Biologismus, der die eigene Rasse genetisch – und daraus kulturell, ökonomisch und politisch – über alle anderen Rassen stellt. Im Zusammenhang mit biologistischer Psychiatrie definiert Urs Ruckstuhl: «Der Biologismus stellt uns die sozialen Gegensätze als unverrückbare Natur entgegen. Indem er Seelisches, Soziales und Kulturelles auf biologische Wurzeln und diese wiederum auf ihr materielles Substrat reduziert, verschärft er die ohnehin stets drohende Verrohung gegenüber menschlichem Anderssein.»

Es gibt gegen diesen rassistischen Biologismus ein falsches Argument, das Roland Barthes als «den Mythos von der conditio humana» bezeichnet, der darin bestehe, «auf den Grund der Geschichte die Natur zu setzen». Dieser «klassische Humanismus» postuliere, «dass man, wenn man ein wenig an der Geschichte der Menschen kratzt, an der Relativität ihrer Institutionen oder der oberflächlichen Verschiedenartigkeit ihrer Haut […], sehr schnell zur tieferen Schicht einer universalen menschlichen Natur gelange». Dagegen stellt Barthes den «fortschrittlichen Humanismus», der «die Begriffe dieses alten Betrugs» umkehre: Man müsse «die Natur, ihre ‘Gesetzmässigkeiten’ und ihre ‘Grenzen’ unaufhörlich aufreissen, um darin die Geschichte zu entdecken und endlich die Natur selbst als historisch zu setzen.»

Auf den Biologismus der rassistischen Argumentation folgt demnach nicht das dummdreiste Wir-sind-doch-alle-eine-grosse-menschliche-Familie, das die Differenz bestreitet (und so die eigenen Privilegien mit schönen Worten zudeckt) – es folgt die Anerkennung der offensichtlichen Differenz mit dem zwingenden Zusatz, dass diese nicht naturhaft gewachsen, sondern von Menschen gemacht ist. Die Differenz liegt in den Herrschaftsverhältnissen. Natur wäre unveränderlich; historisch gewachsene Herrschaft ist politikabel.

[1] PMS aktuell, Nr. 4/1990, S. 2.

[2] Roland Barthes: Die grosse Familie der Menschen, in: Mythen des Alltags. Frankfurt/Main (Suhrkamp), S. 16-19.

(6.2.1991, 2.4.1998; 30.10.2017; 27.06.2018)

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