Der andere Fichenstaat

In diesem Land gibt es nicht nur einen staatsschutzgeschaffenen Fichenstaat[1], sondern auch einen Psychiatriefichenstaat; nicht nur einen Fichenskandal, sondern auch eine flächendeckende Psychiatriefichennormalität.

In diesem Fichenstaat wird in Krankengeschichten strafrechtlich nicht erfassbare soziale Auffälligkeit registriert und als «Krankheit» gedeutet. Während das Strafrecht lediglich strafbare Handlungen erfasst, bearbeitet die Psychiatrie all jenes menschliche Verhalten, von dem die Gesellschaft annimmt, dass es auf fremd- oder selbstgefährdendes, also delinquentes oder suizidales Handeln verweise.

Während sich das Strafrecht aufgrund bewiesener Tatbestände auf ein Strafmass festlegen muss, ist das einzige Mass der psychiatrischen Internierung die soziale Normalisierung. Darunter wird die als «Heilung» bezeichnete Umerziehung zur sozialen Unauffälligkeit verstanden und ihre Dauer ist im Gegensatz zur «Strafe» nicht befristet.

 [1] Vor dem elektronischen Zeitalter waren Fichen Karteikarten aus starkem Papier, die zum Beispiel alphabetisch geordnet wurden, um in einem bestimmten thematischen Feld die Übersicht zu wahren. Mit Fichen schuf die schweizerische Bundespolizei über Jahrzehnte ein Verweissystem auf Dossiers von überwachten Personen und Organisationen. Als dieses Überwachungssystem 1989 öffentlich wurde, führte das zum sogenannten «Fichenskandal».

(02.1994; 26.,30.04.+07.05.2018)

HTML-Version, erstellt 29.08.23